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BFH, 14.01.1998 - IX E 1/97 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Benennung des hinsichtlich eines Kostenantrages verfolgten Rechtsschutzziels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.06.1989 - X E 6/89
Kostenansatz - Erinnerung - Rechtsschutzziel - Benennung
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - IX E 1/97
Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung ist bereits deshalb unzulässig, weil der Kläger, Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kläger) das von ihm hinsichtlich des Kostenansatzes verfolgte Rechtsschutzziel nicht benannt hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. Juni 1989 X E 6/89, BFHE 156, 401, BStBl II 1989, 626). - BFH, 14.01.1998 - IX E 2/97
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - IX E 1/97
Anmerkung: Eine gleichlautende Entscheidung ist unter Az. IX E 2/97 am selben Tag ergangen.